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Qualifikation auf Meister-Niveau

Fachwirt für Finanzberatung (IHK)

Entstanden aus der Idee der ganzheitlichen Finanzberatung schufen die Industrie- und Handelskammern zusammen mit dem DIHK (Deutschen Industrie- und Handelskammertag) Mitte der 1990er Jahre zwei neue Fortbildungsabschlüsse:

Den/die
Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK)
und den/die
Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK)

Beide Weiterbildungsabschlüsse verbinden erstmals innerhalb eines Berufsbildes das für die Mandantenberatung erforderlich Wissen aus den drei Kernbereichen der Finanzberatung:
  • Bank und Investment
  • Versicherungsprodukte
  • Immobilien

Außerdem werden im Rahmen der Fortbildung sowohl steuerliche wie rechtliche Grundlagen intensiv abgehandelt.

Die Stufe des/der Fachberaters/-beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) vermittelt das Wissen für die Beratung des Privatkundengeschäftes. Es handelt sich bereits hier um eine Fortbildung für Berater, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung z.B. zum Bank- oder Versicherungskaufmann oder eine mehrjährige Berufserfahrung in der Finanzberatung verfügen.

Das Studium des/der Fachwirtes/-wirtin für Finanzberatung wendet sich an erfahrene Berater und setzt bereits die Stufe „Fachberater“ voraus. Das Studium „Fachwirt/-in für Finanzberatung“ vermittelt dann zusätzlich die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Beratung des gehobenen Privatkundensegmentes und des Firmenklientels.

Fachwirte erfüllen außerdem sowohl die gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation zur Vermittlung von Versicherungen (gem. VersVermV) als auch voraussichtlich für die Vermittlung von Kapitalanlagen (gem. FinVermV-E).

Für den anspruchsvollen Privatkunden und Firmenkunden ist der Fachwirt für Finanzberatung der geeignete Manager einer ganzheitlichen Kundenbetrachtung und Finanzberatung.